(21.06.2024) Wer heimlich einen Mieter mit einer verdeckten Kamera im Treppenhaus vor der Wohnungstür ausspioniert, um herauszufinden, ob dieser seine Wohnung unerlaubt untervermietet, hat vor Gericht schlechte Karten: Die Aufnahmen dürfen laut BGH nicht verwertet werden.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Heimliche Videoüberwachung bei Mietstreit: Nicht als Beweis verwertbar