(21.06.2024) Der Planfeststellungsbeschluss für eine Höchstspannungsfreileitung und eine Umspannanlage im Heestal ist teilweise rechtswidrig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 20.06.2024 entschieden.
Quelle: IBR News
Link: Höchstspannungsfreileitung in Kreuztal: Klage gegen Umspannanlage Junkernhees erfolgreich, gegen Trassenführung im Heestal erfolglos