(25.06.2024) Grundstückseigentümer können nach dem bayerischen Nachbarschaftsrecht unter bestimmten Umständen blickdichte Nachbarfenster verlangen. Die Ausübung dieses „Fensterrechts“ kann aber laut OLG Nürnberg in Einzelfällen unzulässig sein – zum Beispiel, wenn sonst nicht mehr genügend Licht und Luft ins Nachbarhaus kommt.
Quelle: IBR News
Link: Blickdichte Fenster: Nicht bei Gefährdung der Licht- und Luftzufuhr